Ab 28. Dezember 2021 gilt 2G-Plus-Regel in den NEW-Bädern
Dies schreibt die neue Corona-Schutzverordnung vor. Geimpfte und Genesene müssen ab diesem Zeitpunkt zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei maximal 24 Stunden zurückliegen. Das eines PCR-Tests 48 Stunden. Schüler und Schülerinnen müssen einen Test nachweisen, brauchen aber keinen Impfnachweis.
Besucherinnen und Besucher können Tickets online unter https://shop.new-baeder.de erwerben oder vor Ort an den Bäderkassen.