2G-Regelung in den Bädern tritt in Kraft und Freizeitbereich im Schlossbad Niederrhein öffnet am Freitag, 26. November

24.11.2021 –

Seit heute gilt die 2G-Regelung in den NEW-Bädern.

Ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel für die Badbesucherinnen und Badbesucher. Kinder und Jugendliche bis einschließlich zum 15. Lebensjahr sind von diesen Regelungen ausgenommen. Sie dürfen die Bäder weiterhin ohne Impfnachweis nutzen und gelten aufgrund der Teilnahme an den Schultestungen als getestet.  

Der Freizeitbereich im Schlossbad Niederrhein steht den Besucherinnen und Besuchern ab Freitag, 26. November wieder zur Verfügung. Das Bad ist von montags bis freitags von 10 bis 21 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Besucherinnen und Besucher können Tickets online unter https://shop.new-baeder.de erwerben oder vor Ort an den Bäderkassen.